Allgemine Geschäftsbedinungen
Vertragsparteien
Vertragsparteien sind zum einen GeoConsult als Auftragnehmer und zum anderen der im Angebot aufgeführte Auftraggeber (im Folgenden «Kunde» genannt).
Anerkennung der vorliegenden AGB
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen GeoConsult und dem Kunden, soweit sie nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Auftrag nicht speziell darauf verwiesen wird. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.
Gültigkeit des Angebots / Vertragsschluss
Sofern im Angebot von GeoConsult nicht ausdrücklich anders geregelt, bleibt GeoConsult während einem Monat ab dem Ausstellungsdatum an ein gemachtes Angebot gebunden. Ein gültiger Vertrag zwischen dem Kunden und GeoConsult entsteht erst mit der ausdrücklichen und vorbehaltslosen Annahme des Angebots durch den Kunden.
Unverbindliches Angebot
Die auf der Website publizierten Informationen, Tarife, Preislisten und dergleichen begründen grundsätzlich weder eine Aufforderung noch eine Empfehlung zum Erwerb von Dienstleistungen. Trotz aller vernünftigerweise zumutbaren Vorkehrungen können technische Ungenauigkeiten, Auslassungen oder typografische Fehler in den Inhalten der Website nicht ausgeschlossen werden. Es kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Website publizierten Informationen, Tarifen, Preislisten und dergleichen übernommen werden.
Leistungen
GeoConsult erbringt Leistungen in den Bereichen Tunnelbau, Rohstoffgewinnung sowie Beratung bei anderen geologischen Problemstellungen. Dazu gehören auch Dienstleistungen wie Strategie, Beratung, Konzeption, UX Design, Online Marketing sowie Entwicklung. Die konkrete Leistungserbringung wird im Angebot oder im Rahmen eines Einzelvertrages definiert. Sofern im Angebot oder im Rahmen eines Einzelvertrages nicht ausdrücklich vereinbart, erbringt GeoConsult ihre Leistungen nicht im Sinne von werkvertraglichen Leistungen und ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
Technische Probleme
Im Falle von technischen Problemen, auf welche GeoConsult keinen Einfluss hat und die eine Weiterführung des Auftrages verhindern oder verunmöglichen, ist GeoConsult berechtigt, den gesamten Vertrag oder Teile davon fristlos zu kündigen, ohne dass sie dabei schadenersatzpflichtig wird.
Suchmaschinenplatzierungen
GeoConsult sichert dem Kunden nicht den Erfolg erbrachter Maßnahmen zu. Die Position einer Internetseite in Suchmaschinen hängt von zahlreichen Faktoren ab, auf die GeoConsult keinen Einfluss hat, sodass die Leistungen von GeoConsult allein nicht zum Erfolg führen müssen.
Browserkompatibilität
GeoConsult erbringt Web-Dienstleistungen auf der Basis moderner und heute gängiger Technologien ohne anderslautenden Auftrag für Desktop-Bildschirme. Je nach verwendetem Webbrowser und Betriebssystem kann es jedoch zu einer unterschiedlichen Darstellung kommen. Für Technologien mit einem geringen Marktanteil von unter 4 % sowie veraltete und nicht mehr weiterentwickelte Browserversionen (wie z.B. dem Internet Explorer) wird keine Kompatibilitätsgewährleistung übernommen.
Beizug Dritter
GeoConsult ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. Sofern im Angebot oder im Rahmen eines Einzelvertrages nicht ausdrücklich anders vereinbart, haftet GeoConsult nur für die Auswahl, Instruktion und Überwachung der beigezogenen Dritten. Verlangt der Kunde von GeoConsult den Beizug eines bestimmten Dritten, hat der Kunde das Risiko einer Nicht- oder Schlechterfüllung durch den betreffenden Dritten alleine zu tragen.
Abnahme von Arbeiten
Der Kunde ist verpflichtet, die von GeoConsult ausgeführten und gelieferten Arbeiten und (Teil-)Leistungen nach deren Erhalt unverzüglich zu prüfen. Ohne gegenteilige Absprache hat der Kunde sieben Arbeitstage Zeit, allfällige Korrekturwünsche anzubringen. Ohne gegenteilige Meldung innerhalb der siebentägigen Frist durch den Kunden, gelten die von GeoConsult erbrachten Arbeiten und (Teil-)Leistungen als vorbehaltlos abgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel gegenüber GeoConsult unverzüglich und schriftlich mitzuteilen. Eine Haftung durch GeoConsult für vom Kunden übersehene Fehler ist ausgeschlossen.
Geistiges Eigentum
Sämtliche Urheberrechte oder andere Schutzrechte bleiben im Eigentum von GeoConsult oder allfälligen Dritten. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden an den von GeoConsult überlassenen Arbeitsergebnissen ein unbefristetes, nicht übertragbares und nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zu. Bezüglich derjenigen Teile des Arbeitsergebnisses, an welchen das geistige Eigentum Dritten zusteht, gelangen ausschliesslich die Bestimmungen des Dritten zur Anwendung.
Termine
Soweit im Angebot oder im Rahmen eines Einzelvertrages nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, handelt es sich bei vereinbarten Terminen um unverbindliche Termine. Gerät GeoConsult in Verzug, hat der Kunde ihr zwei Mal schriftlich eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Kommt GeoConsult ihrer Leistungsverpflichtung auch nach der zweiten Nachfrist nicht nach, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erbrachte Leistungen, welche vom Kunden in zumutbarer Weise verwendet werden können, vom Rücktritt ausgeschlossen sind. Allfällige Lieferverzögerungen geben dem Kunden in keinem Falle Anspruch auf Schadenersatz.
Vergütung
GeoConsult erbringt ihre Leistungen nach Aufwand zu dem im Angebot oder im Rahmen eines Einzelvertrages vereinbarten Preis. Die Vergütung ist in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Ein von GeoConsult genannter Gesamtpreis ist weder als Festpreis noch als Kostendach zu verstehen. Es handelt sich um einen geschätzten Richtpreis, welcher unverbindlich ist. Bei der Preisangabe von Workshops handelt es sich um den Preis pro Person. Allfällige Spesen und Reisezeitregelungen werden im Angebot festgehalten oder im Rahmen eines Einzelvertrags vereinbart.
Zahlungsbedingungen
20% der Rechnung müssen im Vorfeld bezahlt werden. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt GeoConsult ihre Leistungen jeweils monatlich in Rechnung. Rechnungen sind – soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu bezahlen. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor Fertigstellung fällig. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Anzahlungen zu verlangen und Bonitätsauskünfte einzuholen.
Gewährleistung
GeoConsult gewährleistet eine sorgfältige und getreue Ausführung ihrer Leistungen. Soweit werkvertragliche Leistungen erbracht werden, gewährleistet GeoConsult, dass das Werk im Zeitpunkt der Abnahme der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Liegt ein von der Gewährleistung erfasster Mangel vor, hat der Kunde vorerst nur das Recht auf Nachbesserung. Kann GeoConsult die verlangte Nachbesserung innert angemessener Frist nicht vornehmen, setzt der Kunde nochmals eine angemessene Nachfrist zur Behebung des Mangels. Gelingt es GeoConsult auch nach Ablauf dieser Nachfrist nicht, den Nachweis der Erfüllung der definierten Kriterien zu erbringen, kann der Kunde:
- eine angemessene Preisminderung verlangen oder
- bei einem erheblichen Mangel, der den Kunden an der Nutzung des Werkes insgesamt hindert, vom betreffenden Vertrag zurücktreten, wobei bereits erbrachte Leistungen, welche vom Kunden in zumutbarer Weise verwendet werden können, vom Rücktritt ausgeschlossen sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Bezüglich Leistungen von Dritten gelangen ausschliesslich die Gewährleistungsregelungen des betreffenden Dritten zur Anwendung.
Gewährleistungsausschluss
Die Gewährleistung entfällt im Falle von Ereignissen, deren Ursache im Machtbereich des Kunden liegen, insbesondere wenn ein Leistungsgegenstand durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäss implementiert, gewartet oder benutzt wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Verlinkte Websites
Links auf der Website können zu Websites Dritter führen. Diese stehen nicht mehr unter dem Einflussbereich von GeoConsult. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit der Inhalte solcher Websites sowie für allfällige dort enthaltene Angebote, Produkte und (Dienst-)Leistungen übernimmt GeoConsult keinerlei Verantwortung. Die Benutzung verlinkter Websites erfolgt in eigener Verantwortung.
Rechte Dritter
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und der Inhalte seiner Internetseiten und Drucksachen sowie für die von ihm gelieferten Daten und Inhalte (Texte, elektronische Daten, Bilddaten, Videos, Eigenkreationen usw.) einschliesslich der Suchbegriffe bzw. Keywords allein verantwortlich. Gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.
Rechtsgewährleistung
GeoConsult gewährleistet, dass ihre Leistungen keine in der Schweiz anerkannten Schutzrechte Dritter verletzen. Forderungen infolge behaupteter Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten gibt der Kunde GeoConsult unverzüglich und schriftlich bekannt. Der Kunde überlässt GeoConsult die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses sowie die Ergreifung von Massnahmen für eine gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites, soweit dies prozessrechtlich möglich und zulässig ist. Der Kunde unterstützt GeoConsult in angemessenem Umfang. Wird eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten eingereicht oder eine vorsorgliche Massnahme beantragt, so kann GeoConsult auf eigene Kosten nach ihrer Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Arbeitsergebnisse frei von jeder Haftung wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten zu nutzen, die Arbeitsergebnisse anpassen oder durch andere ersetzen, welche die wesentlichen vertraglichen Anforderungen erfüllen oder sie wird im Rahmen der in diesen AGB festgehaltenen Haftungsregelungen schadenersatzpflichtig. Für den Fall, dass für vom Kunden gelieferte Leistungsteile GeoConsult für die Verletzung von Rechten Dritter in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, GeoConsult vollumfänglich schadlos zu halten.
Haftung
GeoConsult haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Soweit gesetzlich zulässig wird jede weitergehende Haftung ausgeschlossen, insbesondere wird die Haftung für von ihr beigezogene Dritte, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie die Haftung für indirekte Schäden, Folge- und Drittschäden ausgeschlossen. GeoConsult ist nicht verantwortlich für Änderungen an der Website, die vom Auftraggeber oder von anderen Parteien vorgenommen wurden und die die SEO-Platzierung der Website oder laufende Digital Marketing Kampagnen beeinträchtigen. Sollten dadurch Mehraufwände entstehen, so werden diese extra verrechnet. GeoConsult übernimmt keine Verantwortung für Schäden (einschliesslich Viren), die dem Auftraggeber durch Missbrauch der Dienstleistung von Dritten zugefügt werden. Ebenso liegt die Verantwortung für die Richtigkeit von Informationen und Drittleistungen wie auch für die entsprechenden Anspruchsrechte Dritter ausschliesslich beim Auftragnehmer bzw. beim jeweiligen Drittanbieter.
Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung von Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen. Im Zweifelsfall sind Informationen und Daten vertraulich zu behandeln.
Abbruch des Auftragsverhältnisses
Falls ein Auftrag im Laufe der Ausführungsarbeiten vom Kunden gekündigt, storniert oder widerrufen wird, schuldet der Kunde neben der Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen auch den Ersatz für allfällige Aufwendungen, welche GeoConsult im Hinblick auf die Fertigstellung des Auftrages bereits getätigt hat.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht und Ausschluss allfälliger kollisionsrechtlicher Normen. Als Gerichtsstand gilt das Kantonsgericht Bern in Bern.
Schlussbestimmungen
Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Vertrages sowie der AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäß ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.